Der Pflanzenschutz umfasst die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen wissenschaftlich Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern. Wichtige Werkzeuge sind Sortenwahl, Fruchtfolge und Pflanzenschutzmittel, die auf der Grundlage einer Bonitur von Böden und Pflanzen entschieden werden.
In Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert Pflanzenschutz als den Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,den Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz), einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können.
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