Betriebshygiene bzw. HACCP -betriebseigene Hygienemaßnahmen sind seit dem 01.01.2006 verpflichtend von allen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen durchzuführen.
Die betreffende gesetzliche Verordnung EG Nr. 852/2004 umfasst die Einführung eines Kontroll-Systems (HACCP) sowie die Meldepflicht der Lebensmittelunternehmer. Außerdem hat die lebensmittelverarbeitende Industrie mit dem IFS (International Food Standard) einen Qualitätssicherungsstandard festgelegt.
Wir helfen bei der Durchführung und Betreuung der Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Schädlingsbekämpfung.
Wir erstellen Dokumentationsmappen nach den Auflagen Ihrer Zertifizierung und den individuellen Ansprüchen Ihres Betriebs und informieren Sie über neue Möglichkeiten und Produkte.
Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns an: 0203-344399